Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bayu Food KG

Kundendaten

Da die Bayu Food KG Waren ausschließlich an gewerbliche Wiederveräußerer und/oder Großverbraucher abgibt, ist es notwendig, diese Eigenschaften auch überprüfen zu können. Für die Anmeldung werden daher Firmendaten (Gewerbeschein, Lichtbildausweis) benötigt. Jede Änderung,
wie insbesondere Stilllegung oder Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit ist unverzüglich der Bayu Food bekannt zugeben.
Der Leitung der Bayu Food steht es frei, Nachweise über die gewerbliche Tätigkeit des Kunden zu erlangen.
Der Kunde verpflichtet sich Sorge zu tragen, dass keine anderen als die einkaufsberechtigten Personen bei der Bayu Food einkaufen oder einzukaufen versuchen. Der Kunde haftet für die Richtigkeit der von ihm abgegebenen Erklärungen.

Angebote, Preise, Zahlung
Alle Angebote verstehen sich freibleibend und gelten nur solange, als der Vorrat reicht. Es besteht keine Verpflichtung, im Einzelfall angebotene Waren tatsächlich vorrätig zu halten. Die angegebenen Preise sind exklusiv aller Steuern und Abgaben.
Jeder Warenbezug ist nach Erhalt der Rechnung grundsätzlich nach den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu bezahlen.

Eigentumsvorbehalt
Die gekaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Bayu Food. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Bayu Food in Ausübung des Eigentumsvorbehaltes berechtigt ist, bei Zahlungsverzug Ware, insbesondere aus den Geschäftsräumen des Kunden abzuholen und selbst zurückzunehmen. Zahlungen werden jeweils auf die älteste Schuld angerechnet. An den gekauften Waren dürfen bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises keine wie immer gearteten Rechte Dritter begründet werden.
Allfällige Zugriffe sind der Bayu Food unverzüglich mitzuteilen. Die Bayu Food ist berechtigt, gegebenenfalls auch für bereits bestehende Forderungen Sicherheiten zu verlangen.

Reklamationen
Reklamationen jeder Art sind ausnahmslos noch in den Räumen des Marktes oder bei Anlieferung dem Vertreter der Bayu Food gegenüber vorzubringen. Spätere Einwände gegen die Verrechnung oder über die Warenbeschaffung – ausgenommen verdeckte Mängel können nicht mehr anerkannt werden. Die Letzteren sind sofort nach Feststellung, spätestens innerhalb eines Monats, vorzubringen und die beanstandete Ware zurückzugeben.

Haftung
Bayu Food haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Jeder Schadenersatz ist überdies mit der Höhe des Wertes der gekauften Waren beschränkt. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass von einigen Produkten Gefahren, insbesondere bei nicht sachgemäßem Gebrauch, ausgehen können. Der Kunde bestätigt, über den Stand der Technik, sowie allfälliger, insbesondere landwirtschaftlicher Bearbeitungsmethoden der Produkte, die er erwirbt, ausreichend informiert zu sein. Der Kunde ist verpflichtet, die Waren nur mit den entsprechenden
Warnhinweisen an Dritte zu überlassen. Er hat also insbesondere bestehende Produktinformation, wie Beipackzettel oder Betriebsanleitungen weiterzugeben. Sollten diese Angaben für nicht fachkundige Dritte nicht ausreichend sein, so verpflichtet sich der Kunde, seine Abnehmer in geeigneter Weise und ausreichend über mögliche Gefahren zu informieren. In Zweifelsfragen ist der Kunde verpflichtet, beim Leiter des Abholgroßmarktes nachzufragen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtssand ist Wien

Kostenersatzpflicht
Nach Eintritt des Zahlungsverzuges ist der Kunde verpflichtet, der Bayu Food alle entstehenden Betreibungs- oder Einbringungskosten zu ersetzen. Unter diese Ersatzpflicht fallen sämtliche auflaufenden Kosten, Gebühren, Spesen und Barauslagen, aus welchem Titel sie auch immer resultieren und der Bayu Food durch die Verfolgung ihrer Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis entstehen. Insbesondere hat der Kunde die außergerichtlichen und/oder vorprozessualen Kosten für die Tätigkeit eines mit der Eintreibung beauftragten in- oder ausländischen Rechtsanwaltes, Detektivbüros, Gläubigerschutzverbandes oder eines anderen Inkasso – Büros, sowie die eines präjudiziellen Straf- oder Außerstreitverfahrens, zu bezahlen.